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dies geschieht (elektronisch, mechanisch, Fotokopie, Aufnahme usw.), sofern keine
entsprechende schriftliche Genehmigung des Herausgebers vorliegt. Gedruckt in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Änderungen der Informationen in diesem
Handbuch bleiben vorbehalten und bedürfen keiner besonderen Ankündigung.
Außerdem beinhalten die aufgeführten Informationen keinerlei weitergehenden
Versprechungen seitens SA International.
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und/oder andere in diesem Handbuch erwähnte Produkte von SA International sind
entweder Marken oder eingetragene Marken von SA International. Illustrator ist eine
eingetragene Marke on Adobe Systems Incorporated. FreeHand ist eine eingetragene
Marke der Macromedia Corporation. CorelDRAW! ist eine Marke der Corel Systems
Corporation. AppleTalk, ImageWriter, LaserWriter und Macintosh sind eingetragene
Marken von Apple Computer, Inc. Windows ist eine eingetragene Marke der Microsoft
Corporation. Die Namen der in diesem Dokument erwähnten Firmen und Produkte
sind unter Umständen Marken oder eingetragene Marken der betreffenden
Eigentümer. Adobe® ist eine Marke von Adobe Systems Incorporated oder
verschiedener Tochterunternehmen und ist in bestimmten Rechtsgebieten eine
eingetragene Marke. PostScript® ist eine Marke von Adobe Systems Incorporated
und ist in bestimmten Rechtsgebieten eine eingetragene Marke.
SA International
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Philadelphia, PA 19113-1518
Lizenzvereinbarung für Anwender von Adobe® Configurable PostScript® Interpreter
und Coded-Font-Programmen
1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive Sublizenz gemäß
Paragraph 7 (siehe unten) und anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung (a) für die
Verwendung der CPSI Application Object-Software („Software“) für interne
Geschäftszwecke in einer zentralen Prozessoreinheit („CPU“) mit optional
angeschlossenem Bildschirm mit einer Auflösung von weniger als 150 Punkten pro
Zoll und einem oder mehreren optional angeschlossenen Ausgabegeräten
(„Computersystem“); (b) für die Verwendung von digital kodierten, von einer Maschine
auswertbaren Umrissprogrammen („Font-Programme“), die vom Lizenzgeber in
einem speziell verschlüsselten Format zur Verfügung gestellt werden („Coded-Font-
Programme“); damit zusammenhängend dürfen die Entwürfe, Stile, Schnitte und
Versionen der Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Symbole („Schriften“) vom
Lizenznehmer nur für dessen gebräuchliche Geschäftsaktivitäten auf dem
Computersystem verwendet werden; und (c) für die Verwendung der Marken, die der
Lizenzgeber für die Identifizierung der Coded-Font-Programme und Schriften
verwendet („Marken“). Der Lizenznehmer darf sein aus dieser Vereinbarung
hervorgehendes Nutzungsrecht für Software und Coded-Font-Programme einem
anderen Lizenznehmer mit gleichen Rechten, Ansprüchen und Interessen übertragen,
sofern der neue Lizenznehmer alle Bestimmungen und Bedingungen dieser
Vereinbarung akzeptiert.
2. Der Lizenznehmer erkennt hiermit ausdrücklich an, dass die Software, Coded-Font-
Programme, Schriften und Marken Eigentum des Lizenzgebers und der Zulieferer des
Lizenzgebers sind und bleiben. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, die Software
und die Coded-Font-Programme vertraulich zu behandeln und diese nur befugten
Mitarbeitern zu übergeben, die diese Software und Coded-Font-Programme für mit
dieser Vereinbarung verträgliche Zwecke benötigen. Ferner verpflichtet sich der
Lizenznehmer dazu, durch angemessene Vorkehrungen zu verhindern, dass die
Software und Coded-Font-Programme in die Hände unbefugter Personen geraten.
3. Der Lizenznehmer darf zu keiner Zeit Kopien der Software und Coded-Font-
Programme oder einzelner Teile davon anfertigen bzw. anfertigen lassen, es sei
denn, sie sind für die Verwendung auf einem einzigen Computersystem notwendig.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich dazu, alle Kopien mit den gleichen
Urheberrechtshinweisen zu versehen, die auf oder in der Software bzw. den Coded-
Font-Programmen erwähnt werden.
4. Mit Ausnahme der oben erwähnten Anwendungen gewährt diese Vereinbarung
dem Anwender keinerlei Rechte in Bezug auf Patente, Urheberrechte,
Geschäftsgeheimnisse, Handelsbezeichnungen, Marken (ganz gleich, ob sie
eingetragen sind oder nicht) bzw. andere Rechte, Konzessionen oder Lizenzen im
Zusammenhang mit der Software, den Coded-Font-Programmen, Schriften oder
Marken. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, Marken weder abzuändern, noch
Marken oder Handelsbezeichnungen zu verwenden, die denen des Lizenzgebers
ähnlich sind bzw. Verwirrung stiften können, noch sich in irgendeiner Weise an
Handlungen zu beteiligen, die die Markenrechte seitens des Lizenzgebers
beeinträchtigen oder behindern könnten. Die Marken können nur zur Kennzeichnung
von Druckausgaben verwendet werden, die mit Coded-Font-Programmen erstellt
wurden. Im Falle einer angemessenen Aufforderung des Lizenzgebers muss der
Lizenznehmer Proben aller Schriften vorlegen, die durch eine Marke gekennzeichnet
sind.
5. Der Lizenznehmer erklärt hiermit seinen Verzicht auf alle Versuche, die Software
und die Coded-Font-Programme abzuwandeln, in ihre Einzelteile zu zerlegen, zu
entschlüsseln oder zurückzuentwickeln.
6. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten den
Export und erneuten Export von Gütern und technischen Daten, die in den
Vereinigten Staaten produziert wurden, darunter auch die Software und Coded-Font-
Programme, beschränkt. Der Lizenznehmer unterlässt jeden Versuch, die Software
und Coded-Font-Programme in irgendeiner Weise zu exportieren oder erneut zu
exportieren, solange dafür keine Genehmigung der US-amerikanischen Regierung
und der Regierung eines anderen Landes erteilt wurde. Der Lizenznehmer erkennt
an, dass alle diesbezüglichen Pflichten auch nach Kündigung der Lizenzvereinbarung
noch für unbegrenzte Zeit bindend sind.
7. Die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierte Software darf für die Erzeugung
von Bildschirmdarstellungen mit weniger als 150 Punkten je Zoll auf einem einzigen
Computersystem sowie zum Erzeugen gedruckter Ausgaben mit einem
angeschlossenen Ausgabegerät genutzt werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich
dazu, weder direkt noch indirekt (i) Bitmap-Bilder mit einer Auflösung von 150
Bildpunkten oder mehr je Zoll auf einem Bildschirm zu erzeugen, (ii) Schriften zu
erstellen, die auf anderen Computersystemen verwendet werden, bzw. (iii) gedruckte
Ausgaben mit anderen Geräten als jenen zu erstellen, die der Lizenzgeber für die
Verwendung mit der Software auf dem Computersystem ausdrücklich freigegeben
hat. Jedwede Nichtbeachtung dieser Bestimmung stellt eine grundsätzliche
Verletzung dieser Anwendervereinbarung dar.
vii
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